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Bedingungen, Informationen, Vollmacht, Fangmeldung

 

Bedingungen und Informationen für die Fischereikarten (Weser und Hunte)

 

Vorschriften und Informationen zur Aafischerei in der Weser und Hunte (Stand 30.01.2024)

 

Vollmacht für die Ausstellung eines Erlaubnisscheins („Weserkarte“)

Hier finden Sie die Anlagen I und II sowie die Aalfangmeldung für Inhaber der Mittlere und Großen Karten.

Die Fangmeldung muss zum Ende der Fangsaison, spätestens jedoch bis zum 28. Februar des Folgejahres postalisch an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven, Fischkai 35, 27572 Bremerhaven oder auch per E-Mail an poststelle@sfa.niedersachsen.de gesendet werden ( dies gilt auch, wenn keine Aale gefangen wurden ).

 

Ansprechpartnerin

Celine Buchholz
Telefon: 0471/97254-11
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven

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