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Fischereikennzeichenerteilung bei Erwerbsfischerei

Die Erteilung eines Fischereikennzeichens erfolgt gemäß § 2 der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung vom 03. März 2006 in Verbindung mit Art. 6 und 7 der Durchführungsverordnung Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011.

Seit 1. Mai 2023 gibt es beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven ein neues Verfahren für die Erteilung von Fischereikennzeichen bei Erwerbsfischerei.

Die entsprechenden Antragsformulare - auch für Änderungsanträge - erhalten Sie ab sofort beim Fischmeister der für Sie zuständigen Außenstelle. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge werden ebenfalls durch diesen Fischmeister entgegengenommen und vorgeprüft.

Die Abfrage der Daten in den Antragsvordrucken, richtet sich nach der Durchführungsverordnung
(EU) 2017/218 über das Fischereiflottenregister der Union.

Fischmeisterbezirke / Außenstellen

Bremerhaven: Abh, BX, NB, NF, NW, BRA, BUR, DAN, DOR, FED, NEL, ROD, SAN, SPI, VAR, (WIL), WRE

Cuxhaven: NC, CUX, GEV, NEK, NEO, OTT

Norddeich: NA, ND, NG, NH, NZ, ACC, BEN, BOR, DIT, GRE, HAR, HAT, HOO, HOR, JEM, KNO, LEE, NEU, NOR, OLD, POG, TER

Fischmeister / Ansprechpartner

Bei allen Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die Fischmeister des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:


Außenstelle Bremerhaven

Herr Homeister

Fischkai 35

27572 Bremerhaven

E-Mail: alfred.homeister@sfa.niedersachsen.de

Telefon: 0471/97254-17


Außenstelle Cuxhaven

Herr Mera Torres

Niedersachsenstraße / Halle 9

27472 Cuxhaven

E-Mail: philip.mera-torres@sfa.niedersachsen.de

Telefon: 04721/6634282


Außenstelle Norddeich

Herr Freimuth

Am Fischereihafen

26506 Norden / Norddeich

E-Mail: klaus.freimuth@sfa.niedersachsen.de

Telefon: 04931/975671-1

Verlustmeldungen

Sollten Sie Ihre Kennzeichenbescheinung, Fanglizenz oder spezielle Fanglizenz für den Fangeinsatz mit Baum in bestimmten Gebieten – Baumkurrenliste I und II verloren bzw. wiederaufgefunden haben, dann reichen Sie umgehend die entsprechende, ausgefüllte und unterschriebene Verlustmeldumg bei der zuständigen Außenstelle ein.

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