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Gewährung eines Zuschusses für die Berufsausbildung zum Fischwirt/zur Fischwirtin

Zur Unterstützung der Seefischerei bei bei der Berufsausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt zur Sicherung des Bestands und der Entwicklung der deutschen Fischereiflotte kann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (De-minimis-Verordnung) Betrieben der Seefischerei Zuwendungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinie gewähren.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)

Vordrucke zur Beantragung

Zur Beantragung auf Gewährung dieses Zuschusses ist folgender Vordruck zu nutzen und die Erklärung über die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe einzureichen:

 

Bitte beachten Sie die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung:


Die weiteren vorzulegenden Unterlagen sind:

- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Erzeugerorganisation

- Beigefügte Erklärung über „De-minimis-Beihilfen“

- Anerkennungsbescheid der Landwirtschaftskammer als Ausbildungsbetrieb

- Bescheid der Landwirtschaftskammer über die Zuerkennung der fachlichen und

persönlichen Eignung

- Entwurf des Ausbildungsvertrages

- Aktuelle De-minimis-Bescheinigung (letzte Beihilfe/n) im Original

(urschriftliche Rückgabe erfolgt)

- EMFF-Auskunft aus der Verstoßdatei des SeeFischG

Vordrucke zur Beantragung einer Teilauszahlung der Zuwendung

Die Vordrucke zur Beantragung einer Teilauszahlung der gewährten Zuwendungen reichen Sie bitte erst nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungsjahres mit den entsprechenden Nachweisen beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven ein. Die Unterlagen müssen zudem im Original vorgelegt werden, so dass eine elektronische Übermittlung per Email ausgeschlossen ist.

Die Nationale Verstoßdatei

Weitere Informationen über die Nationale Verstoßdatei erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie gelangen mit dem folgenden Link direkt zum Thema "Nationale Verstoßdatei".

Ansprechpartnerin

Sarah Ringel

Tel.: 0471/97254-21
Email: sarah.ringel@sfa.niedersachsen.de

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